Rechtsprechung
   RG, 18.02.1930 - I 692/29   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1930,322
RG, 18.02.1930 - I 692/29 (https://dejure.org/1930,322)
RG, Entscheidung vom 18.02.1930 - I 692/29 (https://dejure.org/1930,322)
RG, Entscheidung vom 18. Februar 1930 - I 692/29 (https://dejure.org/1930,322)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1930,322) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. In welchem Verhältnis stehen die Strafvorschriften der §§ 185 und 186 StGB. zueinander? 2. Kann der Rechtfertigungsgrund des § 193 StGB. als ein Fall der "Interessenkollision" erachtet werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 64, 10
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Das Berufungsgericht hat diese Äußerung durchaus zutreffend im Einklang mit den vom Reichsgericht in ständiger zivil- und straf*-rechtlicher Rechtsprechung für die Abgrenzung von Werturteilen und Tatsachenbehauptungen aufgestellten Grundsätze als allgemein abfällige Wertkundgebungen gewürdigt, die nachprüfbare Handlungen der Beteiligten nicht zum Gegenstand haben (RGSt 41, 193; 55, 129 (131); 64, 10 (12); 68, 120; RGZ 101, 335 (338); RG JW 1928, 1745; OGHSt 2, 291 (310); HESt 1, 42 (45)).

    Diese Grenzen sind nach dem für alle Fälle des Interessenwiderstreits geltenden Grundsatz der Güter- und Pflichten*-abwägung zu ziehen (RGSt 62, 83 (93); 63, 202 (204); 64, 10 (13); 65, 422 (427); 66, 1).

  • BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58

    Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

    Das Reichsgericht hatte der Presse diesen Rechtfertigungsgrund nur dann zugebilligt, wenn zu der behandelten Angelegenheit eine nahe Beziehung des Redakteurs oder Autors im Sinne einer besonderen Interessenberührung bestand (RGZ 83, 362; RGSt 56, 380, 63, 92; 64, 10).
  • BGH, 21.10.1977 - 4 StR 686/76

    Entscheidungserheblichkeit der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten

    Diese Ansicht ist auch in Rechtsprechung und Schrifttum nahezu unumstritten (vgl. RGSt 1, 260; 64, 10, 11; RG HRR 1940, Nr. 1152; OLG Hamm JMBlNRW 1953, 139; Olshausen StGB 12. Aufl. § 192 Anm. 5; Schönke/Schröder StGB 18. Aufl. § 192 Rdn. 3; Kohlrausch/Lange StGB 43. Aufl. § 192 Anm. I; Dreher StGB 37. Aufl. § 192 Rdn. 5; Lackner StGB 11. Aufl. § 192 Anm. 1; Maurach, Deutsches Strafrecht, Besonderer Teil, 5. Aufl., S. 155; aA KG GA Bd. 73, 309, 310, das aber eine Bedeutung für die Strafzumessung einräumt).
  • BGH, 09.07.1953 - 3 StR 988/51

    Rechtsmittel

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass das Wohl und Wehe der Stadt jeden Bürger der Stadt angeht (RGSt 25, 363, 365; 64, 10, 13).

    Die Frage, inwieweit sich der einzelne hierbei des Mittels der Kränkung der Ehre anderer bedienen darf, ist nach dem für alle Fälle des Interessenwiderstreites geltenden Grundsatz der Güter- und Pflichtenabwägung zu beantworten (BGHZ 3, 270 [281]; RGSt 62, 83, 93; 63, 202, 204; 64, 10, 13; 65, 422, 427; 66, 1[2, 3]).

  • BGH, 12.02.1958 - 4 StR 189/57
    Das Reichsgericht war derartigen Versuchen, das Strafverfahren zu vereinfachen und die Würdigung des Sachverhalts auf einen einzelnen, die Bestrafung wegen Beleidigung ausschließenden rechtlichen Gesichtspunkt zu beschränken, im Fall des rechtlich ähnlich liegenden § 192 StGB deutlich entgegengetreten (RGSt 1, 260; 64, 10).
  • BGH, 03.06.1955 - 2 StR 427/54
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 10.04.1956 - 1 StR 66/56

    Rechtsmittel

    In dem knapp mitgeteilten Sachverhalt kann die Behauptung einer Tatsache im Sinne des § 186 StGB gefunden werden (vgl RGSt 64, 10, 12; BGHSt 6, 159, 161 ff [BGH 12.05.1954 - 6 StR 92/54]; BGH 2 StR 70/51 vom 27. April 1951).
  • BGH, 03.06.1953 - 5 StR 109/53

    Rechtsmittel

    Wäre das Flugblatt in dieser Weise auszulegen, so käme nicht eine Beleidigung nach § 185 StGB, sondern eine solche nach § 186 StGB in Frage, weil es sich um die Behauptung handeln würde, daß der Bundeskanzler die Verhandlungen über die Remilitarisierung aus bestimmten, ehrenrührigen Beweggründen führe (vgl. RGSt 64, 10 [12]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht